Zulassung
22/1/2023
Yusuf Aydin

Kurzzeit-, Ausfuhr- und Händler­kennzeichen: Unterschiede und Kosten

Je nach Verwendungszweck brauchst du für die Überführung verschiedene Kennzeichen. Wir informieren dich über die Details.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nur für maximal 5 Tage gültig. Außerdem dürfen sie nur an einem Auto genutzt werden, im Gegensatz zu früher wird der Fahrzeugschein nicht mehr zum selbst ausfüllen ausgestellt, sondern von der Zulassungsstelle mit allen Infos befüllt.

Wichtig: Entgegen weitläufiger Meinung darf das Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind nicht erlaubt.

  • Beantragung: Das Kurzzeitkennzeichen kann bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Vorlegen musst du diese Dokumente:

    - Personalausweis oder Reisepass
    - eVB-Nummer
    - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    - Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) und/oder Teil II (Brief). Das ist bei jeder Zulassungsstelle unterschiedlich.
    - Bei den meisten Zulassungsstellen reicht es aus, die Dokumente in Kopie vorzulegen. Das ist aber nicht überall so, informier dich am besten vorher auf der jeweiligen Internetseite.
    - Möchtest du die Kurzzeitkennzeichen für jemand anderen beantragen, brauchst du noch eine Vollmacht.
  • Kosten: Für die Schilder zahlst du ca. 20 – 30 Euro, die Gebühren sind ca. 15 Euro. Außerdem musst du bei deiner Versicherung für die eVB-Nummer bezahlen, meist um die 50 Euro.

Ausfuhrkennzeichen

Werden auch Zollkennzeichen genannt, diese Kennzeichen brauchst du nur, wenn du ein Fahrzeug aus Deutschland heraus exportieren willst. Die Kennzeichen kannst du für eine Dauer von 9 Tagen bis 12 Monaten kaufen.

  • Beantragung: Das Kurzzeitkennzeichen kann bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Vorlegen musst du diese Dokumente:

    - Personalausweis oder Reisepass
    - Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
    - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    - Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) und Teil II (Brief).
    - Möchtest du die Kurzzeitkennzeichen für jemand anderen beantragen, brauchst du noch eine Vollmacht.
    - Die Dokumente müssen alle im Original vorgelegt werden. Außerdem musst du auch das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen, die werden die Fahrgestellnummer abgleichen.
  • Kosten: Für die Schilder zahlst du ca. 20 – 30 Euro, die Gebühren sind ca. 15 Euro. Außerdem musst du die KFZ-Steuer für den Zeitraum bezahlen, für den die Kennzeichen gültig sein sollen, berechnen kannst du das hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzSteuerrechner.htm. Am teuersten ist die Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, je nach Zeitraum sind das 70 bis 3.000 Euro.

Händlerkennzeichen

Wie der Name schon sagt, sind Händlerkennzeichen bzw. Rote Kennzeichen Fahrzeughändlern oder Werkstätten vorbehalten.

Händler stellen dir diese Kennzeichen normalerweise für Probefahrten zur Verfügung. Außerdem kann der Händler damit selbst Autos überführen. Eine andere Nutzung ist nicht erlaubt.

Wir selbst haben oft Anfragen von Kunden, ob man unsere Kennzeichen für eine private Überführung nutzen dürfe – davon kann ich nur abraten. Händlerkennzeichen werden oft missbraucht, entsprechend häufig werden sie durch die Polizei kontrolliert. Ein seriöser Händler wird seine Kennzeichen keiner privaten Nutzung zur Verfügung stellen.